Firmenlogo ohne Genehmigung verwendet

02.12.2013

Wir vertraten  einen großen internationalen Konzern in einem Fall, indem das Firmenlogo ohne Genehmigung mit Gewinnabsicht verwendet wurde. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung in sehr kurzer Zeit, eine anschließe Unterlassungserklärung, sowie eine stattliche Entschädigung.

Unser Konzept ist gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht!


Unsere Spezialgebiete erstrecken sich auf das Urheberrecht, das Markenrecht, sowie das Strafrecht. 


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne in Ihrem Anliegen.


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