Eine der uns am häufigsten gestellten Fragen ist die nach den von uns veranschlagten Kosten.


Diese richten sich stets nach dem individuellen Arbeitsaufwand, sowie den Streitwert des Prozesses.

  • Wer über ein nur niedriges Einkommen verfügt, kann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
  • Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die Kontaktaufnahme und klären ab, ob diese eine Deckung erteilt.

Seien Sie sich gewiss, dass wir stets ein Augenmerk darauf richten, die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.


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Telefon: +43 030/2259988

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Unser Konzept ist gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht!


Unsere Spezialgebiete erstrecken sich auf das Urheberrecht, das Markenrecht, sowie das Strafrecht. 


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne in Ihrem Anliegen.


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